Kosten
Die psychologische Beratungs- oder Behandlungseinheit wird mit € 90.- verrechnet (Ausnahme: Beratung vor Scheidung nach § 95: sh. weiter unten).
Für die psychologische Behandlung im Kinder- und Jugendbereich besteht die Möglichkeit, bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Kostenzuschuss als Präventivhilfe der Kinder- und Jugendhilfe zu stellen (Stand April 2024: €40,14.- pro Einheit).
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen über die Behindertenhilfe hat, wird über das BHG ein Kostenzuschuss inkl. eines Teiles der Fahrtkosten gewährt.
Für Erwachsene gibt es über die Krankenversicherungen einen Kostenzuschuss für Klinisch-Psychologische Behandlung (z.B.: ÖGK: € 33,70.- pro Einheit).
Elternberatung vor Scheidung nach § 95:
Einzelgespräch: €75.-
Paargespräch: €110.-
Bitte beachten Sie auch die Absageregelung:
Terminabsagen per Telefon, SMS oder Email mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.
Bei kurzfristigeren Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.