Kosten
Die psychologische Beratungs- oder Behandlungseinheit wird mit € 100.- verrechnet (Ausnahme: Paarberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95: sh. weiter unten).
Über die Krankenversicherungen kann ein Kostenzuschuss für Klinisch-Psychologische Behandlung beantragt werden (ÖGK: € 33,70.-, SVS: €45.-, BVAEB: 42,40.- pro Einheit).
Selbsterfahrung/Supervision für Klinische Psycholog*innen in Ausbildung:
€90.- für Einzelsitzungen
€130.- für Gruppensupervision ab zwei und bis zu fünf Personen (der Betrag wird auf die Teilnehmenden aufgeteilt)
Elternberatung nach § 95 bei einvernehmlicher Scheidung:
Einzelgespräch: €100.-
Paargespräch: €130.- (€75.- pro Person)
Bitte beachten Sie auch die Absageregelung:
Terminabsagen per Telefon, SMS oder Email mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.
Bei kurzfristigeren Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.