Kosten
Eine psychologische Beratungs- oder Behandlungseinheit (á 50 Minuten) wird mit € 80,00 verrechnet.
Für die psychologische Behandlung besteht die Möglichkeit, bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Kostenzuschuss als Präventivhilfe der Kinder- und Jugendhilfe zu stellen. Dieser beträgt € 33,29 pro Einheit.
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen über die Behindertenhilfe hat, wird über das BHG ein Kostenzuschuss von € 24,00 pro Einheit inkl. eines Teiles der Fahrtkosten gewährt.
Bitte beachten Sie auch die Absageregelung:
Terminabsagen per Telefon, SMS oder Email mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.
Bei kurzfristigeren Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.