Kosten

Die psychologische Beratungs- oder Behandlungseinheit wird mit € 100.- verrechnet (Ausnahme: Paarberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95: sh. weiter unten).

Über die Krankenversicherungen kann ein Kostenzuschuss für Klinisch-Psychologische Behandlung beantragt werden (ÖGK: € 33,70.-, SVS: €45.-, BVAEB:  42,40.-  pro Einheit).


Selbsterfahrung/Supervision für Klinische Psycholog*innen in Ausbildung:
€90.- für Einzelsitzungen
€130.- für Gruppensupervision ab zwei und bis zu fünf Personen (der Betrag wird auf die Teilnehmenden aufgeteilt)
 

Elternberatung nach § 95 bei einvernehmlicher Scheidung:
Einzelgespräch: €100.-
Paargespräch: €130.- (€75.- pro Person) 

 

Bitte beachten Sie auch die Absageregelung

Terminabsagen per Telefon, SMS oder Email mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn werden kostenfrei storniert.

Bei kurzfristigeren Terminabsagen oder Nichterscheinen wird das Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.